Schulausfall bei schlechter Witterung
Glatteis, Sturm, Schneefall.... Die Straßen sind nicht ohne weiteres passierbar
Findet nun der Unterricht statt oder fällt die Schule aus?
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite, Klick auf „Schulausfall“)
Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
siehe auch: http://www.grundschule-koenigshof.de/seite/591742/schulausfall-bei-extremer-wetterlage.html
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